Allgemeine Geschäftsbedingungen der Target Distribution HandelsGmbH Österreich
Stand: 01.01.2006
§ 1. Geltungsbereich

1.1 Die Lieferungen und Leistungen der Target Distribution HandelsGmbH, nachfolgend als Target bezeichnet, erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den unter www.target-distribution.com einsehbaren, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Diese Lizenzbedingungen bilden einen integrierten Vertragsbestandteil. Der Kunde erklärt hinsichtlich der Geschäfte und Verträge mit Target nicht Konsument, insbesondere nicht im Sinne des KSchG (Konsumentenschutzgesetzes), zu sein. Sollte dies für irgendeinen Geschäftsfall nicht zutreffen, ist der Kunde zur diesbezüglichen vorherigen Meldung verpflichtet.

1.2 Dem Offert oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Target bzw. dem von Target vorgeschlagenen Vertragsinhalt entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen oder Erklärungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Target hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen immer der Schriftform. Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Target. Der Kunde ist damit einverstanden, dass auch auf alle künftigen Geschäftsfälle mit ihm diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.

 

§ 2. Lieferungen und Leistungen

2.1 Die Angebote der Target sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Die Wahl des Lieferanten bleibt Target allein überlassen, der Bezug bei einer anderen Bezugsquelle kann nicht verlangt werden. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Target, jedenfalls durch die Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande.

2.2 Target ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.

2.3 Technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Target hergeleitet werden können (siehe Punkt 9).

2.4 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Target ausdrücklich vorbehalten.

2.5 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von Target zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.

2.6 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Target vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Target oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte Target mit einer Lieferung mehr als sechs Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.

2.7 Ein Anspruch des Kunden auf  Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt. Target behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert, und dies nicht von Target verschuldet wird.

  

§ 3. Liefertermine

Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat Target zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 4. Prüfung und Gefahrenübergang

4.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Lieferschein zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn,  dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind vom Kunden auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmers zu vermerken, widrigenfalls die Lieferung als ordnungsgemäß gilt. Der Vermerk muss die Fehllieferung hinreichend und deutlich bezeichnen.

4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme.

4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von Target benannt sind, auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der Target verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen aus 4.3 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.

 

§ 5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die sich aus dem Anbot oder den unter www.target-distribution.com  einsehbaren Informationen ergebenden Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Auslieferungslager. Sonstige Nebenleistungen, Kosten oder Abgaben insbesondere Verpackung, Transportkosten, Abwicklungs-und Umweltpauschale, ARA und Urheberrechtsabgaben werden dem Kunden entsprechend der jeweils geltenden Angaben unter  www.target-distribution.com gesondert in Rechnung gestellt.

5.2 Target behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertragen Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen bei Target eintreten. Diese wird Target dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Target ist  berechtigt, auch neue, erst nach Zustandekommen des Vertrages eingeführte Gebühren und Abgaben, welche gesetzlich   vorgeschrieben werden, vom Kunden einzuheben.

5.3 Zahlungen sind prompt nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Target behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern.

Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Target ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, bleibt unberührt. Soweit Target den Kunden mahnt, ist sie berechtigt, für eigene Mahnungen pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 25.—zuzüglich der Portospesen oder bei Mahnaufträgen die tarifmäßigen Kosten eines Inkassodienstes oder eines Rechtsanwaltes vom Kunden einzuheben.

5.4 Target ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen oder Widmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Target berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

5.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtkräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

5.6 Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann Target jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Target Wechsel hereinbekommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig. Das gleiche gilt bei Eintritt wichtiger Gründe.

 

§ 6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von Target bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

6.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Target hinzuweisen und Target unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde hat das Eigentum der Target deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt, ist der Kunde ohne Anrechnung auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden (insbesondere Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren ) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltware verpflichtet.

6.3 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Target nicht gehörenden Waren erwirbt Target Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.

6.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von Target an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf Target zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Target gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.

6.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an Target ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. Target ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch machen im Falle des Zahlungsverzugs oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens durch den Kunden. Auf Verlangen von Target wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. Target darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.

6.7 Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Target. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis der Target maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von Target gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.

6.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von Target. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Target über den Test- und Vorführungszweck hinaus benutzt werden.

 

§ 7. Gewährleistung

7.1 Die Herstellung bzw. Lieferung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.2 Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Target schriftlich bestätigt wurden. Target haftet daher auch nicht für irgendwelche Aussagen und Werbungen über die vertragsgegenständlichen Waren im Sinne des § 922 ABGB oder für Eigenschaften von im Umlauf befindlichen Warenproben oder Muster solcher Waren. Target übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

7.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch / Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder –Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingt Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchstelle, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Unternehmungsgeschäften 6 Monate  und beginnt mit Gefahrenübergang. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Soweit Herstellungsansprüche (Austausch oder Nach- bzw. Verbesserungen) von Target dem Kunden angeboten werden, gehen diesen immer Preisminderungs- oder Wandlungsansprüche vor. Soweit Target daher Waren im Wege der Gewährleistung einstehen muss, hat der Kunde nur nach Wahl von Target zunächst nur Anspruch auf Verbesserung oder Austausch. Ein Anspruch des Kunden auf Preisminderung oder Wandlung (je nach Art und Schwere des Mangels) besteht nur, soweit Target damit einverstanden ist oder Verbesserung oder Austausch nach Einschätzung von Target nicht möglich oder untunlich ist.

Außer bei schriftlich vereinbarten Fixgeschäften, spielen der erforderliche Zeitraum oder sonstige Nebenumstände in der Sphäre des Kunden für den Austausch oder die Verbesserung keine Rolle für die Beurteilung der Frage, ob Preisminderung bzw. Wandlung stattfinden soll. Schadensansprüche des Kunden neben oder statt Gewährleistungsansprüchen sind ausgeschlossen. Soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht, entscheidet Target über die Art und weise der Abwicklung allfälliger aus diesem Vertrag entspringender Gewährleistungsansprüche, insbesondere über sie Wahl und Reihenfolge der einzelnen Gehwährleistungsbehelfe. Ein Anerkenntnis oder die Verbesserung von Mängeln durch Target unterbricht nicht die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche. Verwendet oder verkauft der Kunde trotz Kenntnis oder Kennenmüssens eines Mangels das mangelhafte Produkt weiter, erklärt er Target gegenüber damit gleichzeitig seinen Anspruchsverzicht hinsichtlich dieses Mangels. Soweit wir dem Kunden aus zwingendem Gesetz oder Vertrag Schadensersatz leisten müssen, sind sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen des Schadensanspruches, insbesondere auch ein Verschulden der Target, vom Kunden zu beweisen. Unabhängig davon gibt Target etwaige weitergehende Garantie-und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst Einzustehen oder die Abwicklung zu übernehmen.

7.5 Im Rahmen einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Target über und sind nach unserer Wahl auszufolgen oder auf Kosten des Kunden ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Falle einer Nacherfüllung durch ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt heraus zu geben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle der Rückabwicklung des Geschäftes wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis des Gebrauchsvorteils ergibt. Für die Ermittlung des Gebrauchsvorteils wird auf das Verhältnis der Nutzung des Kunden zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer gestellt.

7.6 Im Falle der Nachbesserung übernimmt Target die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten erfolgen nach Wahl von Target  in deren Niederlassung, beim Hersteller oder bei einem von diesem genannten Dritten. Target kann nach eigener Wahl den Kunden nach gleichzeitiger Abtretung von eigenen Lieferanten und / oder Hersteller eines gelieferten Produktes, an den Hersteller und / oder Lieferanten zur Geltendmachung von Ansprüchen verweisen. Ein derartiger Verweis bzw. eine derartige Abtretung ersetzen die Erfüllung sämtlicher dem Kunden allenfalls nach diesem Vertrag oder nach zwingendem Gesetz gegen Target zustehende Ansprüche. Soweit vertraglich zugestanden, sind Ansprüche des Kunden hinsichtlich Art und Umfang auf die Target gegen ihren Hersteller oder Lieferanten zustehende Ansprüche beschränkt.

7.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist Target berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Target berechnet. Das Vorliegen eines Mangels schon vor Übergabe der Ware und innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Kunde zu beweisen. Eine diesbezügliche gesetzliche Vermutung, insbesondere jene des §924 ABGB, wird ausgeschlossen. Kostenvoranschläge sind stets kostenpflichtig.

7.8 Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen, etwas anderes ergibt.

7.9 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen, einsehbar unter www.target-distribution.com zu beachten.

 

§ 8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

8.1 Target übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Target von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.8.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen  des Kunden gefertigt wurden, erklärt der Kunde bereits jetzt  Target von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

8.3 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren (mit Ausnahme Sicherungskopie), zur  Verwendung nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten.

8.4 Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an  Target zu melden.

8.5 Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken-, oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunden ist nur mit vorheriger Zustimmung von Target berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen.

§ 9. Haftung und weitergehende Gewährleistung

9.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Target haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung. Wir haften nicht für unrichtige Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen.

9.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz beruht.

9.3 Sofern Target fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht-Versicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen für alle Kunden geltend gemachten Schadenersatzansprüche hat der Kunde nachzuweisen.

9.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem Unvermögen oder von Target zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 10. Export- und Importgenehmigungen

10.1 Alle Vertragsprodukte und technisches Know-how werden von Target unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er verpflichtet, US-amerikanische, europäische und internationale Ausfuhrbestimmungen und Embargobestimmungen gemäß internationaler Abkommen oder von internationalen Organisationen (z. B. UNO)verhängte Embargos striktest einzuhalten. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form entgegen diesen Bestim-mungen ist untersagt. Der Kunde muss sich selbständig über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen informie-ren (z.B. bei BMWA Österreich, Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus, US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D. C. 20230). Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Target trifft keine Auskunftspflicht.

10.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der Target, bedarf gleichzeitig der Überbindung der Verpflichtung zur Einhaltung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet im vollen Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen. Ohne vorherige behördliche Genehmigung ist es dem Kunden nicht erlaubt, Vertragsprodukte direkt oder indirekt in Länder, die einem US-Embargo unterliegen, oder an natürliche oder juristische Personen dieser Länder sowie an natürliche oder juristische Personen, die auf US-amerikanischen, europäischen oder nationalen Verbotslisten (z.B.: "Entity List", "Denied Persons List", "Specifically Designated Nationals and Blocked Persons") stehen, zu liefern. Ferner ist es untersagt, Vertragsprodukte an natürliche oder juristische Personen zu liefern, die in irgendeiner Verbindung mit der Unterstützung, Entwicklung, Produktion oder Verwendung von chemischen, biologischen oder nuklearen Massenvernichtungswaffen stehen.

 

§ 11. EG-Einfuhrumsatzsteuer

11.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Österreichs hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an Target ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an Target zu erteilen.

11.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand – insbesondere eine Bearbeitungsgebühr von € 25,--pro Einzelfall-, der bei Target aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.

11.3 Jegliche Haftung von Target aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von Seiten Target nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.       

 

§ 12. Herstellerunterstütztes Endkundengeschäft

12.1 Target gewährt bei der Durchführung von Projektgeschäften vorbehaltlich der Genehmigung durch den jeweiligen Hersteller und der Belieferung des jeweils benannten Endkunden Angebote oder Preise zu besonderen Konditionen (insbesondere SBO, OPG, SBA).

12.2 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Target, die jeweiligen Herstellerbedingungen einzuhalten, insbesondere alle Endkundennachweise wie Lieferscheine und Rechnungen (Schwärzung irrelevanter Daten möglich) zwölf Monate rückwirkend bereitzuhalten und auf Anfrage von Target oder des Herstellers vorzulegen, nur an den zulässigen Endkunden zu verkaufen sowie den höchst zulässigen Endkundenpreis nicht zu überschreiten. Im Falle der Verweigerung der Genehmigung durch den Hersteller oder im Fall der Zuwiderhandlung gegen die Hersteller-bedingungen hat Target unbeschadet der Geltendmachung weiterer  Ansprüche das Recht, dem Kunden die Differenz zwischen der speziellen Preiszusage und dem regulären Einkaufspreis der Ware nachträglich in Rechnung zu stellen.

 

§ 13. Werbung

13.1 Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Übermittlung von Werbe- und Informationsmaterial der Target per Postzusendung, Telefax oder eMail.

 

§ 14. Allgemeine Bestimmungen

14.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Kunden ist Feldkirch/Vorarlberg. Target ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

14.3 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.

14.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Target - Unternehmensgruppe mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der Target im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass Target die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von Target auch innerhalb der Target -Unternehmensgruppe verwendet.

14.5 Der Kunde verzichtet auf Anfechtung des Vertrages aus Irrtum.

14.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.



Target Distribution Handelsges.m.b.H
Vorarlberger Wirtschaftspark
Telefon: +43 5523 54871, Fax: +43 5523 54873
E-Mail: info@target-distribution.com , Web: http://www.target-distribution.com
UID# ATU36560609, FB# FN73428h, ARA# 11711, ERA# 50536

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